Taschengeld für Enkelkinder

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Eigenes Taschengeld ist Voraussetzung, damit Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit Geld lernen.

Die Höhe des Taschengelds kann aber ein heikles Thema in der Familie sein. Wenn Sie als Großeltern hier etwas für die Enkel beisteuern möchten, sollten Sie sich genau mit den Eltern absprechen.

So können Sie zum Beispiel vereinbaren, einen festgelegten monatlichen Betrag für Kleidung oder Kosmetik zusätzlich zum Taschengeld der Enkelkinder zu übernehmen. Denkbar ist auch ein Beitrag für den Sportverein, Unterrichtsstunden für Musik oder ein Zuschuss zu den Handykosten in Form einer Prepaid-Karte.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt eine altersgemäße Staffelung: Ab der Grundschule sollten Kinder Taschengeld erhalten, das schrittweise mit dem Alter ansteigt. Das Taschengeld wird in der Regel bar ausgezahlt, mit zwölf Jahren kommt auch die Einrichtung eines kostenlosen Girokontos auf Guthabenbasis infrage. So lernen die Jugendlichen, bargeldlose Käufe zu tätigen und ihr Geld auch digital zu verwalten.

Claudia Stiebels von der Fachstelle Erziehungsinformation der Stadt München meint dazu: „Am Wichtigsten beim Taschengeld ist für die Kinder, dass sie selbst über die Verwendung bestimmen können. Mit wachsendem Alter und mitwachsendem Taschengeld wächst auch die Fähigkeit des Umgangs mit Geld, Wünschen, Ausgaben und der Verantwortung.

“ Weitere Informationen und detaillierte Richtlinien finden Sie unter dem Stichwort „Taschengeld“ bei www.familien-wegweiser.de

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